ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen der Octobox GmbH, Ungargasse 46/3, 1030 Wien, FN 485546p (im Folgenden kurz „Octobox“) mit ihren Kunden, wobei Kunden ausschließlich Unternehmer im Sinne des öUGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung) sind.
Octobox behält sich die Überprüfung der Unternehmereigenschaft ihrer Kunden vor. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des öKSchG (österreichisches Konsumentenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung) schließt Octobox nicht ab.
2. Vertragsabschluss
Die auf der Website von Octobox abrufbaren Produktbeschreibungen und Preise sind keine verbindlichen Angebote.
Der Vertragsabschluss zwischen Octobox und dem Kunden erfolgt durch die Zusendung eines ausgearbeiteten individuellen Angebotes per E-Mail durch Octobox und der anschließenden Retournierung des (handschriftlich oder digital) unterfertigten Angebotes durch den Kunden per E-Mail an support@octobox.net.
Das von Octobox dem Kunden per E-Mail zugesandte Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen; danach ist Octobox nicht mehr daran gebunden.
Mit Einlangen des unterfertigten Angebotes bei Octobox ist der Vertrag perfekt.
Nachdem das unterfertigte Angebot bei Octobox eingelangt ist, wird dem Kunden die Rechnung sowie ein Stammdaten-Template von Octobox per E-Mail zugesandt.
Nachdem der Kunde die Rechnung bezahlt hat (Einlangen des in Rechnung gestellten Betrages auf dem Konto von Octobox) und das ausgefüllte Stammdaten-Template an Octobox (einlangend) retourniert hat, wird von Octobox das Kundenkonto angelegt.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist einerseits die Nutzung der von Octobox vertriebenen Software (inklusive Wartung und Support) und andererseits die Übertragung des Eigentums der von Octobox verkauften Hardware.
Im Hinblick auf die Software räumt Octobox dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die vereinbarte Vertragslaufzeit begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, und inhaltlich auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht ein.
Abhängig von dem von Octobox übermittelten Angebot erwirbt der Kunde eine bestimmte Anzahl von Lizenzen für die Software (inklusive Wartung und Support). Der Kunde darf die Software pro erworbener Lizenz ausschließlich auf einem Hardwaregerät installieren.
Für die Funktion und für die Tauglichkeit der Hardware zum Betrieb der Software ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern diese nicht bei Octobox gekauft wurde.
Die Software darf nur für legale Zwecke verwendet werden. Unzulässig ist die Verwendung der Software zum Verkauf von gesetzlich verbotenen Produkten oder Gegenständen.
Der Kunde pflegt die Daten seines Betriebes (z.B. Verkaufspreise, Mitarbeiter, Steuersätze etc.) entweder selbst in die Software ein oder er stellt diese Octobox zur Verfügung und Octobox pflegt diese ein. In jedem Fall ist der Kunde selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten (insbesondere aber nicht ausschließlich gegenüber den Finanzbehörden) verantwortlich.
4. Entgelt und Zahlungsbedingungen
4.1 Entgelt und Entgeltänderung
Das Entgelt für Leistungen von Octobox ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von Octobox.
Soweit nichts anders festgelegt ist, verstehen sich alle Preise exklusive allfällig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und in EUR.
Zusätzlich zu dem Entgelt hat der Kunde sämtliche durch die Registrierkassenpflicht (siehe Punkt 10) anfallende Kosten und Gebühren zu tragen. Octobox verrechnet dem Kunden diese Kosten und Gebühren ohne Aufschlag weiter.
Das Lizenzentgelt wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2025 (im Folgenden kurz „VPI“) oder – sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden – einen an seine Stelle tretenden Index wertbezogen. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist, die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete endgültig verlautbarte Indexzahl. Das Lizenzentgelt wird jeweils mit Wirkung zum 1. Jänner eines Kalenderjahres an die Veränderung des VPI angepasst, wobei Indexschwankungen bis einschließlich 2 % unberücksichtigt bleiben. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die für die Anpassung maßgebliche Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.
Darüber hinaus behält sich Octobox das Recht vor, die Lizenzentgelte nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden anzupassen,
- um wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Software eingesetzten Einsatzfaktoren abzubilden, wobei eine solche Anpassung wirtschaftlich angemessen und den von Ocotbox tatsächlich getragenen Mehrkosten entsprechen muss sowie
- bei Erweiterung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs der Software, insbesondere bei Einführung neuer Funktionen, welche im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vom Leistungsumfang umfasst waren, wobei eine solche Anpassung in einem angemessenen Verhältnis zu der Änderung des Leistungsumfangs stehen muss.
Octobox informiert den Kunden über die Entgeltänderung per E-Mail. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen ausdrücklich per E-Mail an support@octobox.net, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert und werden Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten für den widersprechenden Kunden die bisherigen Preise weiter; diesfalls hat Octobox das Recht den Vertrag mit dem widersprechenden Kunden mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten zu kündigen.
4.2 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Alle Rechnungen von Octobox an den Kunden sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen werden dem Kunden von Octobox ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.
Bei Bezahlung per Überweisung hat der Kunde den Verwendungszweck der Überweisung (konkret die auf der Rechnung angegebene Rechnungsnummer oder Kundennummer) anzuführen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung binnen der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig nach, befindet sich der Kunde in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank ab dem Tag der Fälligkeit an Octobox zu bezahlen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet (unabhängig von seinem Verschulden) die für die notwendige und zweckentsprechende Rechtsverfolgung angefallenen Betreibungskosten (Einforderungen, Mahnungen etc.) an Octobox zu bezahlen. Wird ein Inkassobüro für die Betreibung beigezogen, ist der Kunde verpflichtet Octobox die dadurch entstandenen Kosten, soweit diese nicht die gesetzlichen Höchstsätze für Inkassobüros überschreiten, zu ersetzen.
Ist der Kunde mit einer monatlichen Zahlung des Lizenzentgelts, wenn auch nur teilweise, mehr als drei Wochen in Verzug, ist Octobox berechtigt, die gesamten für die verbleibende Mindestvertragsdauer noch offenen Forderungen fällig zu stellen.
Zahlungen des Kunden werden zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf offene Forderungen angerechnet.
Dem Kunden ist es untersagt mit Forderungen von Octobox aufzurechnen, es sei denn dies wurde gerichtlich festgestellt oder von Octobox schriftlich anerkannt.
5. Eigentumsvorbehalt und Lieferung von Hardware
Beim Kauf von Hardware wird diese von Octobox nach Einlangen der vereinbarten Anzahlung auf dem Konto von Octobox von Octobox zum Versand gegeben.
Sämtliche Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum von Octobox (Eigentumsvorbehalt).
Für den Fall der Versendung von Hardware trägt die Lieferkosten und das Risiko des Transportes der Kunde. Die Vertragserfüllung tritt mit Übergabe der Hardware an das beauftragte Versandunternehmen ein.
Dem Kunden mitgeteilte Liefertermine verstehen sich stets nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde daher zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht erwächst.
Scheitert die Zustellung der Hardware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Dies gilt insbesondere, wenn Octobox für das Aufsetzen und den anschließenden Versand der Hardware auf Kundendaten (z.B. Steuernummer) angewiesen ist und der Kunde diese nicht rechtzeitig bereitstellt. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Octobox berechtigt entweder die Ware bei sich einzulagern (wofür dem Kunden eine angemessene Lagergebühr in Rechnung gestellt wird) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Octobox ist im zweiten Fall berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Prozent des Verkaufspreises der für den Kunden bereitgestellten Hardware einzubehalten.
6. Softwarezugang
Nach Zahlungseingang auf dem Konto von Octobox erhält der Kunde eine E-Mail, über welche er Zugang zur Software erhält bzw. den Zugang zur Software aktivieren kann.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Software hat Octobox das Recht den Account des Kunden zu sperren und zu deaktivieren. Zudem hat Octobox das Recht, den Softwarezugang des Kunden im Falle eines Zahlungsverzugs von über 14 Tagen vorübergehend und bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen von Octobox gegenüber den Kunden zu sperren.
Der fortlaufende Entgeltanspruch von Octobox gegenüber dem Kunden bleibt von einer Zugangssperrung unberührt.
Nachdem alle Zahlungsrückstände des Kunden beglichen sind, schaltet Octobox den Softwarezugang, gegen vorherige Bezahlung der Reaktivierungskosten (einlangend auf dem Konto von Octobox) von EUR 150 pro Lizenz, wieder frei.
7. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
Verträge werden für die im jeweiligen Angebot oder individuellen Vertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Wurde dort keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr. Während der Mindestvertragslaufzeit können weder Octobox noch der Kunde den Vertrag ordentlich kündigen; davon unberührt bleiben ausdrücklich in diesen AGB vereinbarte besondere Kündigungsrechte. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zu dem im jeweiligen Angebot oder individuellen Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Wurde kein Beginn festgelegt, beginnt sie mit Zustandekommen des Vertrags gemäß Punkt 2 dieser AGB.
Verträge werden, wenn keine Partei kündigt, nach Ablauf der Vertragsdauer ohne weiteres Zutun einer Vertragspartei um ein Jahr verlängert.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Als wichtiger Grund, der Octobox zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, gilt insbesondere, wenn der Kunde (i) mehr als drei Wochen mit der Zahlung in Verzug ist; (ii) seine Vertragspflichten grob verletzt und diese auch nach Abmahnung nicht beendet/beseitigt; (iii) Unwahrheiten über Octobox (etwa in (sozialen) Medien, Foren, Bewertungsportalen etc.) verbreitet; (iv) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Betrieb eingestellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, soweit gesetzlich zulässig.
Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist schriftlich per E-Mail an support@octobox.net zu richten; Kündigungen des Kunden in einer anderen Form entfalten keine rechtliche Wirkung.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
Octobox leistet Gewähr, dass die vertriebene Software die gewöhnlich vorausgesetzten und im Wesentlichen den ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften erfüllt. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.
Octobox übernimmt insbesondere keine Gewähr für ununterbrochenes und fehlerfreies Funktionieren der Software, dass die Software den Kundenanforderungen entspricht sowie für die Kompatibilität der Software mit anderen vom Kunden verwendeten Programmen oder Systemumgebungen bzw. Betriebssystemen. Darüber hinaus übernimmt Octobox keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Zuverlässigkeit von datenbasierten Ergebnissen; der Kunde ist alleine verantwortlich für auf Daten basierten Ergebnissen der Software. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ohne Autorisierung durch Octobox vom Kunden oder von einem Dritten, an der Software oder Hardware Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen vorgenommen werden sowie bei unsachgemäßem Gebrauch der Software oder Hardware.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate (bei Software ab Freischaltung der Software; bei Hardware ab Übergabe).
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen; dass eine Fehlfunktion auf einen Mangel zurückzuführen ist, hat der Kunde zu beweisen.
Auch in den ersten sechs Monaten (bei Software in den ersten sechs Monaten nach Freischaltung der Software; bei Hardware in den ersten sechs Monaten nach Übergabe) muss der Kunde das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachweisen.
Octobox ist berechtigt, den Gewährleistungsbehelf selbst zu bestimmen. Davon ausgenommen sind die Fälle, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht.
Mängel sind vom Kunden unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen bei Software nach Freischaltung der Software, bei Hardware nach deren Kauf) schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Bekanntwerden) schriftlich zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
9. Haftung
Die Haftung von Octobox ist ausgeschlossen, sofern Octobox nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, wobei der Kunde das Vorliegen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beweisen muss. Der Haftungsausschluss ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt und gilt nicht, (i) sofern es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, (ii) für die Haftung für Personenschäden sowie (iii) die Haftung nach dem PHG (Produkthaftungsgesetz).
Im Übrigen ist jegliche Haftung von Octobox, unbeschadet der übrigen Bestimmungen in diesen Punkt, insgesamt auf den Betrag von maximal 50 Prozent des von Octobox vom Kunden vereinnahmten jährlichen Nettoentgelts, bezogen auf das Vertragsjahr, beschränkt.
Haftungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.
10. Registrierung von Registrierkassen und Signatur
Die Regelungen in diesem Punkt 10. der gegenständlichen AGB gelten nur für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich.
Für den Betrieb einer Registrierkasse muss diese bei FinanzOnline angemeldet werden und sämtliche Belege sind mit einer Signatur elektronisch zu signieren.
10.1 Anmeldung über FinanzOnline
Für die Anmeldung der Registrierkasse und der Signatur auf FinanzOnline benötigen Kunden einen speziellen FinanzOnline-Registrierkassenbenutzer-Zugang. Dieser spezielle Zugang ist nur für Registrierkassen vorgesehen und gewährt keinen Zugriff auf andere FinanzOnline-Daten. Der Kunde, sein Steuerberater odgl. hat dafür Sorge zu tragen, die erstellte Signatur auf seine Richtigkeit zu überprüfen und Octobox umgehend über mögliche Fehler per E-Mail an support@octobox.net zu unterrichten.
Kunden sind verpflichtet Octobox für die Erstellung der Signatur folgende Zugangsdaten für ihren FinanzOnline-Registrierkassenbenutzer-Zugang bereitzustellen:
- Teilnehmer-Identifikation
- Benutzer-Identifikation
- persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Der Kunde stimmt zu, dass Octobox diese Daten verwenden darf, um die Signatur für den Kunden über Finanz-Online zu beantragen.
Octobox übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kunden bzw. der eingerichteten Signatur.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Signatur, den Startbeleg und das Zertifikat im FinanzOnline-Portal zu überprüfen.
10.2 Signatur
Es stehen unterschiedliche Signatureinheiten zur Verfügung, wobei diesbezüglich auf die Vorgaben der A-Trust GmbH verwiesen wird. Eine Signatureinheit hat die Gültigkeit für den zum Kaufdatum erworbenen Zeitraum, vorausgesetzt die Signatureinheit wird während dieses Zeitraumes nicht abgemeldet. Wenn eine Signatur abgemeldet wird (durch den Kunden selbst, durch seinen Steuerberater odgl.), ist diese nicht mehr verwendbar. Sollte der Kunde erneut eine Signatur benötigen, erfordert dies den Kauf einer neuerlichen Signatur.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Octobox sich das Recht vorbehält, falls der Kunde während der Nutzung der Signatureinheit über die jeweilige Anzahl an inkludierten Belegen kommt, automatisch die nächsthöhere Signatureinheit für den Kunden kostenpflichtig freizuschalten. Dies erfolgt um sicherzustellen, dass der Kunde stets über eine gültige Signatureinheit verfügt.
11. Finanzrechtliche Bestimmungen
Die finanzrechtliche Inbetriebnahme der Software erfolgt – für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Österreich entsprechend den Bestimmungen der Registrierkassenverordnung (RKSV) und für Kunden mit Unternehmenssitz und Unternehmenstätigkeit in Deutschland entsprechend den Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) – mit der Aktivierung des Kundenaccounts. Damit startet die Zählung des Umsatzes. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt Rechnungen erstellt, die weder gelöscht noch unprotokolliert verändert werden können.
Stornierte Buchungen bleiben im System samt entsprechender Anmerkung gespeichert. Bezüglich stornierter Buchungen gibt es eine Reihe von rechtlichen Anforderungen (z.B. die Nicht-Manipulierbarkeit der Daten usw.). Octobox setzt die gesetzlichen Anforderungen sowohl in Österreich als auch in Deutschland nach bestem Wissen und Gewissen um; sollten Octobox diesbezüglich dennoch Fehler unterlaufen, wird Octobox diese umgehend korrigieren und die Buchungen für die Finanzorgane protokollieren. Eine Haftung für diesbezügliche Fehler übernimmt Octobox, unbeschadet der Bestimmungen des Punktes 9, nicht.
Es ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, die Konfiguration der Software entsprechend den finanzrechtlichen Vorschriften sowie eventuell notwendige physische Sicherungen der Daten etc. vorzunehmen.
Nach Vertragsbeendigung ist zudem ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, die für die finanzrechtliche Aufbewahrung notwendigen Daten zu exportieren und für die vorgeschriebene Zeit aufzubewahren.
Für die Einhaltung der finanzrechtlichen Melde- und Erklärungspflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
12. Support
Support-Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten: (i) Beseitigung der von Kunden ordnungsgemäß angezeigten Fehler der Software (d.h. Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung) und (ii) Beratung von Kunden via E-Mail, Telefon oder persönlich (dies jedoch ausschließlich in einer der Betriebsstätten von Octobox) betreffend die Inbetriebnahme oder Verwendung der Software (d.h. Beratungsleistungen).
(i) Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung:
Als Fehler in diesem Sinne gelten alle Störungen der Software die als Mangel zu qualifizieren wären. Nicht als Fehler, deren Behebung nicht umfasst sind, gelten Störungen der Software, welche die Folge einer eigenmächtigen Änderung oder Bearbeitung der Software durch den Kunden sind. Ebenso gelten nicht als Fehler, Probleme, die auf Konfigurations- und Eingabefehler der Kunden beruhen, die die Internetverbindung des Kunden oder technische Mängel, die die Hardware des Kunden betreffen, sofern diese nicht bei Octobox gekauft wurde und der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war.
Zum Zweck der Fehlerbehebung wird Octobox (i) einen gesicherten Fernwartungszugang einrichten und während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten, (ii) einen Helpdesk einrichten und mit im Wesentlichen unveränderter Kapazität während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und (iii) dafür Sorge tragen, dass für die Behebung von Fehlern ein entsprechend personell ausgerüstetes, kompetentes Team von Servicefachkräften zur Verfügung steht.
Es wird vereinbart, dass Fehlermeldungen von Montag bis Donnerstag von 09.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.30 bis 15.00 Uhr entgegengenommen werden.
Außerhalb der Service Kernzeiten können Anfragen von Bestandskunden per E-Mail an support@octobox.net gemeldet.
Wenn ein Fehler auftritt, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung abzugeben, die all jene Informationen beinhaltet, die Octobox in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zur Fehlerbehebung festzulegen.
Dazu zählen insbesondere Informationen über die Art des Fehlers, die Beschreibung des Systemzustandes bei Auftreten des Fehlers, die durch den Fehler betroffenen Komponenten sowie die Häufigkeit des Auftretens der Störung.
Die Fehlermeldung kann zunächst mündlich über den Helpdesk erstattet werden und ist über Aufforderung der Mitarbeiter gegebenenfalls schriftlich per E-Mail an support@octobox.net zu bestätigen; soweit möglich, sind dabei weitere Informationen (Screenshots, Fehlerprotokolle etc.) beizuschließen.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Fehlerbehebung soweit möglich über den Helpdesk, per E-Mail oder im Wege der Fernwartung durchgeführt werden soll.
Leistungen betreffend die Fehlerbeseitigung sind grundsätzlich entgeltfrei.
Sollte der Kunde jedoch eine Fehlerbehebung vor Ort verlangen, obwohl die Behebung telefonisch, per E-Mail oder im Wege der Fernwartung möglich gewesen wäre, trägt der Kunde die Kosten des Serviceteams zu den vorab von Octobox dem Kunden mitgeteilten Standardsätzen.
Soweit Octobox zudem aufgrund unrichtiger Fehlermeldungen Kosten im Zusammenhang mit der Fernwartung oder der Wartung vor Ort entstehen, werden diese nach den Standardsätzen von Octobox dem Kunden verrechnet.
Octobox verpflichtet sich, jede Fehlerbehebung unter Einhaltung der folgenden Reaktionszeiten zu beginnen: Fehler der Klasse 1 unverzüglich, spätestens jedoch 6 Stunden nach Fehlermeldung; Fehler der Klasse 2 spätestens 48 Stunden nach Fehlermeldung; Fehler der Klasse 3 spätestens 7 Tage nach Fehlermeldung und Fehler der Klasse 4 spätestens 14 Tage nach Fehlermeldung.
Es gelten folgende Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern der Software:
Klasse 1 – Kritisch
Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software; die Software kann nicht weiter verwendet werden.
Klasse 2 – Schwer
Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, lässt aber eine Weiterverwendung der Software zu.
Klasse 3 – Leicht
Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.
Klasse 4 – Unerheblich
Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software. Die Nutzung der Software bleibt uneingeschränkt möglich.
(ii) Beratungsleistungen:
Liegt keine Störung vor, sind Supportleistungen Beratungsleistungen. Beratungsleistungen sind bis zu einem maximalen Zeitaufwand von 60 Minuten pro Jahr pro Lizenz inkludiert. Sollten Beratungsleistungen über diesen Zeitaufwand hinausgehen, schuldet der Kunde Octobox dafür ein angemessenes Entgelt. Dieses bemisst sich nach dem Zeitaufwand wobei dafür EUR 2 (zuzüglich allfällig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Minute dem Kunden von Octobox in Rechnung gestellt wird. Sollte ein Kunde ein Problem mit der Software fälschlicherweise als Störung einordnen und in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, werden diese ebenfalls dem Kunden von Octobox über einem Zeitaufwand von 60 Minuten pro Jahr hinausgehend verrechnet.
13. Updates und Upgrades
Octobox wird dem Kunden sämtliche allgemein freigegebenen Updates, Upgrades, Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen.
Dem Kunden obliegt die Entscheidung, ob die unter diese Bestimmung fallenden Programmteile oder neuen Versionen installiert werden; soweit der Kunde die Verwendung eines Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes ablehnt, verliert er den Anspruch auf Behebung jener Fehler, die durch diese korrigiert worden wären.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ältere Programmversionen nur über einen Zeitraum von zwei Monaten von Octobox zu servicieren sind; nach Ablauf dieser Frist endet die Wartung automatisch.
14. Testzugang
Die Software kann kostenlos, vertragsfrei downgeloadet und unbefristet probeweise genutzt werden (Testzugang); die Software entspricht im Testzugang jedoch nicht den finanzrechtlichen Vorgaben.
Die Verwendung für andere Zwecke als den Testzugang ist untersagt; ebenso ist die missbräuchliche Verwendung von Testzugängen untersagt und können solche jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Octobox gesperrt bzw. deaktiviert werden.
Während des Testzuganges sind jegliche Gewährleistungs- und Schaden-ersatzansprüche ausgeschlossen. Ebenso besteht auf Support- und Wartungsleistungen während des Testzuganges kein Rechtsanspruch.
Der Testzugang kann von Octobox jederzeit ohne Angabe von Gründen erweitert, verringert oder eingestellt werden.
Schließt der Kunde mit Octobox einen Vertrag ab, wird der Testzugang, nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes (einlangend auf dem Konto von Octobox), in den Lifezugang umgeschaltet.
15. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangt werden. Diese Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die nachweislich ohne Zutun der Vertragsparteien offenkundig geworden sind; sie gilt darüber hinaus nicht für vertrauliche Informationen, die den Vertragsparteien nachweislich bereits bekannt waren, bevor sie von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden, und für vertrauliche Informationen, die den Vertragsparteien zur Kenntnis gelangten, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.
Diese Verpflichtung ist für ein Jahr nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für ein Jahr nach Anbotlegung gültig.
Wenn eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch eine Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in einer anderen Weise zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet wird, informiert sie die andere Vertragspartei unverzüglich über den Inhalt und den Umfang dieser Offenlegungspflicht.
16. Vertragsänderung und Änderung von Kundendaten
Octobox behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Octobox informiert den Kunden über die Änderung der AGB per E-Mail. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich per E-Mail an support@octobox.net, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert und werden Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten für den widersprechenden Kunden die bisherigen AGB weiter; diesfalls hat Octobox das Recht den Vertrag mit dem widersprechenden Kunden mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten zu kündigen.
Der Kunde hat Octobox umgehend, jedenfalls innerhalb von drei Tagen, elektronisch über Änderungen seiner Unternehmensdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Firmenbuchnummer, Rechtsform etc.) und seiner Bankverbindung an support@octobox.net zu informieren.
Erklärungen von Octobox gelten dem Kunden als zugegangen, wenn diese an die von dem Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet werden.
17. Schlussbestimmungen
Auf die gegenständlichen AGB kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, einschließlich der Frage deren Zustandekommens, deren Gültigkeit, deren Auflösung oder deren Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Handelsgerichtes Wien.
Von den vorliegenden AGB abweichende oder ergänzende Regelungen und Bestimmungen, im Besonderen solche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden, werden keinesfalls Vertragsbestandteil, es sei denn, genau das wurde von Octobox ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke ergeben, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser AGB möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.